Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2010

Geschäftszahl

2008/21/0519

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides in einem Verfahren betreffend Aufenthaltstitel, da die belBeh nicht geprüft hat, ob auf Grund des Vorbringens, wegen der schweren Erkrankung ihres Ehemannes sei es nicht möglich, das Familienleben in ihrem Heimatland weiter zu führen, der Fremden ein aus Artikel 8, MRK direkt abzuleitender Anspruch auf Familiennachzug eingeräumt werden müsste vergleiche zur Notwendigkeit der Prüfung sowie der Relevanz dieses Vorbringens E 21. Dezember 2010, 2009/21/0038; E 17. September 2008, 2008/22/0264).