Verwaltungsgerichtshof
24.06.2010
2008/21/0329
GRS wie 2007/21/0445 E 30. April 2009 RS 1
(Hier: Es fehlt auch eine Beurteilung nach Paragraph 11, Absatz 3, NAG 2005.)
Im Grunde der Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4 und Absatz 5, NAG 2005 dürfen nicht deshalb zwei unter einem gestellte Anträge von Geschwistern auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung mit ihrem in Österreich wohnhaften Vater, einem - mittlerweile - österreichischen Staatsbürger, abgewiesen werden, weil die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel des Vaters zwar für eine, nicht jedoch für beide Fremde gemeinsam ausreichen.