Verwaltungsgerichtshof
24.06.2010
2008/21/0051
Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Unterhalt gemäß Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, NAG 2005 durch kontinuierliche Bankübeweisungen bezogen werden müsse.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/21/0052