Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2010

Geschäftszahl

2008/21/0051

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Unterhalt gemäß Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, NAG 2005 durch kontinuierliche Bankübeweisungen bezogen werden müsse.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/21/0052