Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2011

Geschäftszahl

2008/18/0574

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/18/0674 E 24. September 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Die Scheidung einer Ehe besagt nicht, dass zuvor tatsächlich ein Familienleben bestanden hätte, und aus einem Beschluss über die einvernehmliche Scheidung kann nicht abgeleitet werden, dass keine Scheinehe vorgelegen habe (Hinweis E 13. November 2007, 2007/18/0488).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2011:2008180574.X01