Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.2010

Geschäftszahl

2008/18/0571

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/18/0478 E 8. Juni 2010 RS 1 (Hier: Verbrechen des Suchtgifthandels; große öffentliche Interesse an der Verhinderung der Suchtgiftkriminalität)

Stammrechtssatz

Dadurch, dass der Fremde das Verbrechen des schweren Raubes unter Verwendung einer Waffe begangen hat, hat er das große öffentliche Interesse an der Verhinderung der Eigentums- und der Gewaltkriminalität gravierend beeinträchtigt. Im Hinblick darauf kommt der Tatsache, dass der erhöhte Gefährdungsmaßstab des Paragraph 56, Absatz eins, FrPolG 2005 anzuwenden gewesen wäre, die Behörde das Verhalten des Fremden aber rechtsirrtümlich (nur) nach Paragraph 60, Absatz eins, FrPolG 2005 beurteilt hat, für den Ausgang des Verfahrens keine Bedeutung zu vergleiche E 16. Dezember 2008, 2007/18/0794).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2010:2008180571.X01