Verwaltungsgerichtshof
03.11.2010
2008/18/0571
GRS wie 2008/18/0478 E 8. Juni 2010 RS 1 (Hier: Verbrechen des Suchtgifthandels; große öffentliche Interesse an der Verhinderung der Suchtgiftkriminalität)
Dadurch, dass der Fremde das Verbrechen des schweren Raubes unter Verwendung einer Waffe begangen hat, hat er das große öffentliche Interesse an der Verhinderung der Eigentums- und der Gewaltkriminalität gravierend beeinträchtigt. Im Hinblick darauf kommt der Tatsache, dass der erhöhte Gefährdungsmaßstab des Paragraph 56, Absatz eins, FrPolG 2005 anzuwenden gewesen wäre, die Behörde das Verhalten des Fremden aber rechtsirrtümlich (nur) nach Paragraph 60, Absatz eins, FrPolG 2005 beurteilt hat, für den Ausgang des Verfahrens keine Bedeutung zu vergleiche E 16. Dezember 2008, 2007/18/0794).
ECLI:AT:VWGH:2010:2008180571.X01