Verwaltungsgerichtshof
29.06.2010
2008/18/0551
Wenn die Behörde kein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, geht auch der Vorwurf des unterlassenen Parteiengehörs ins Leere.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2010/18/0191