Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2010

Geschäftszahl

2008/18/0551

Rechtssatz

Wenn die Behörde kein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, geht auch der Vorwurf des unterlassenen Parteiengehörs ins Leere.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/18/0191