Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.2008

Geschäftszahl

2008/16/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/13/0066 B 28. Juni 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.