Verwaltungsgerichtshof
31.03.2011
2008/15/0322
Sowohl bei Auslagenersätzen als auch bei durchlaufenden Geldern kann, sollen sie der Regelung des § 26 Z 2 EStG 1988 subsumiert werden, nach der hg. Rechtsprechung auf eine jeweilige Einzelabrechnung nicht verzichtet werden. Pauschale Auslagenersätze führen somit zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 26 Tz 22).
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150322.X06