Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2010

Geschäftszahl

2008/15/0291

Rechtssatz

Befreite Heilberufe sind Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 6, Tz 417/1).