Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2010

Geschäftszahl

2008/15/0274

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Erkenntnis vom 27. Mai 2003, 98/14/0065, mit Werbungskosten aus einem Spekulationsgeschäft iSd Paragraph 30, EStG 1988 auseinander gesetzt, die nach dem Veranlagungszeitraum der Realisierung des Spekulationsgeschäftes abfließen. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2002, B 941/02, hat der Verwaltungsgerichtshof dabei zum Ausdruck gebracht: Ist aus dem Spekulationsgeschäft im Veräußerungsjahr ein Einnahmenüberschuss erzielt worden, müssen nachträgliche Werbungskosten im Abflussjahr bis zum Betrag dieses Überschusses berücksichtigt und zum Ausgleich mit anderen Einkünften zugelassen werden.