Verwaltungsgerichtshof
31.03.2011
2008/15/0115
Die Erforderlichkeit der Feststellungen über den Steuervorteil kann eine Vorläufigkeit iSd Paragraph 200, Absatz eins, BAO rechtfertigen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/15/0116