Verwaltungsgerichtshof
25.06.2008
2008/15/0088
GRS wie 86/13/0131 E 11. November 1987 RS 1
Die Verpachtung eines Betriebes ist idR noch nicht als Betriebsaufgabe anzusehen, es sei denn, daß der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen und dies auch nach außen zu erkennen gibt.