Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2009

Geschäftszahl

2008/15/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0173 E 22. März 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Bindung der Abgabenbehörden an freisprechende Urteile eines Strafgerichtes besteht schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0255)