Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2009

Geschäftszahl

2008/15/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0119 E 28. Juni 2006 RS 4

Stammrechtssatz

Die Fremdüblichkeit von Vereinbarungen muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden.