Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.2009

Geschäftszahl

2008/12/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/12/0030 E 28. März 2007 RS 2

(Hier nur bis "vorgesehen")

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass Bezüge gemäß Paragraph 13 c, Absatz eins und 5 GehG - für einen bestimmten Zeitraum - wegen Dienstverhinderung durch Krankheit "um 20 Prozent gekürzt" wurden, ist im Gesetz nicht vorgesehen, zumal der Beamtin damit auch nicht die begehrte Klarstellung über die genaue, betragsmäßig bestimmte Höhe der ihr zustehenden Bezüge verschafft wurde.