Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2010

Geschäftszahl

2008/12/0140

Rechtssatz

Erfolgte zwar im Verleihungsbescheid an einen der Bewerber keine ausdrückliche Abweisung der Bewerbungen der übrigen Mitbewerber um die schulfeste Stelle, ist aber in der Begründung dieses Bescheides eine Abwägung zwischen den einzelnen Mitbewerbern vorgenommen worden, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der Landesschulrat damit vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Parteistellung aller Bewerber und dem Erfordernis, eine Sachentscheidung über alle Bewerbungen zu treffen (Hinweis E vom 22. Februar 1991, 90/12/0286 und E vom 28.Jänner 2004, 2003/12/0036), mit der Verleihung der schulfesten Stelle an einen der Bewerber die Bewerbungen aller anderen Bewerber abgewiesen hat.