Verwaltungsgerichtshof
18.04.2012
2008/10/0338
GRS wie 2008/10/0167 E 26. April 2010 RS 1
Die Frage, ob bei einer Person eine Behinderung iSd Paragraph 2, Tir RehabilitationsG 1983 vorliegt, ist eine Frage, zu deren Beantwortung die Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen geboten ist. In diesem Sinn bestimmt auch Paragraph 25, Absatz 3, Tir RehabilitationsG 1983, dass vor einer Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen "der Amtsarzt und bei Bedarf weitere Sachverständige zu hören" sind.