Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2010

Geschäftszahl

2008/10/0167

Rechtssatz

Die Frage, ob bei einer Person eine Behinderung iSd Paragraph 2, Tir RehabilitationsG 1983 vorliegt, ist eine Frage, zu deren Beantwortung die Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen geboten ist. In diesem Sinn bestimmt auch Paragraph 25, Absatz 3, Tir RehabilitationsG 1983, dass vor einer Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen "der Amtsarzt und bei Bedarf weitere Sachverständige zu hören" sind.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2008/10/0153 E 26. April 2010