Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2009

Geschäftszahl

2008/09/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 3

Stammrechtssatz

In dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Fällung eines Erkenntnisses nach "allfälliger" Verhandlung kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG nicht erblickt werden vergleiche das Erkenntnis vom 10. September 1999, Zl. 97/19/1012, und den Beschluss vom 6. März 1950, Zl. 372/50, VwSlg 1292 A/1950).