Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2010

Geschäftszahl

2008/09/0203

Rechtssatz

Eine Tätigkeit als Skilehrer bildet typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses vergleiche E 24. April 2006, 2004/09/0135).