Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2011

Geschäftszahl

2008/08/0201

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, dass es beim Absenden einer Telekopie grundsätzlich zu Fehlern kommen kann, die die tatsächliche Übermittlung verhindern, wäre es erforderlich gewesen, den Sendebericht zur Überprüfung der fehlerfreien Übermittlung zu kontrollieren vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2006, Zl. 2005/09/0015) und im Falle einer Fehlermeldung die Mindestangaben-Anmeldung neuerlich abzusenden.