Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2011

Geschäftszahl

2008/08/0152

Rechtssatz

Daraus, dass ein Journalist Vorschläge für Themen erstattete, kann nicht auf seine persönliche Unabhängigkeit geschlossen werden; es kann davon ausgegangen werden, dass auch angestellte Journalisten Themen für Zeitschriftenartikel vorschlagen. Auch daraus, dass der Journalist manche Geschichten nicht machen wollte, und er sodann andere Aufträge erhielt, kann auf eine persönliche Unabhängigkeit nicht geschlossen werden.