Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Geschäftszahl

2008/07/0183

Rechtssatz

Dem Gesetzgeber des ALSAG 1989 kann nicht unterstellt werden, er habe eine Verwendung oder Verwertung von Abfällen, die der Rechtsordnung widerspricht, privilegieren wollen, indem er sie von der Beitragspflicht ausnimmt (Hinweis E 22. April 2004, 2003/07/0173).