Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2009

Geschäftszahl

2008/07/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0172 E 18. September 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Von einer Entledigung iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 - und somit auch im Sinn der im Wesentlichen gleich lautenden Regelung des Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer eins, ALSAG 1989 kann - nur dann gesprochen werden, wenn die Weitergabe der Sache in erster Linie darauf abzielt, diese loszuwerden, und darin somit das überwiegende Motiv für die Weitergabe bzw Weggabe der Sache gelegen ist(Hinweis E 4. 7. 2001, 99/07/0177).

Beachte

Besprechung in:

RdU 6 aus 2010,, 204-207;