Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2008

Geschäftszahl

2008/07/0023

Rechtssatz

Den Käufern von Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft sind durch das FlVfLG Bgld 1970 weder Rechte eingeräumt noch Pflichten auferlegt.