Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2009

Geschäftszahl

2008/05/0190

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/05/0236 E 31. Juli 2007 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Abbruchauftrag kann sich nur dann auf Teile eines Bauvorhabens beziehen, wenn die konsenswidrigen oder konsenslosen Teile eines Bauvorhabens von diesem trennbar sind vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/05/0279).