Verwaltungsgerichtshof
28.01.2009
2008/05/0190
GRS wie 2006/05/0236 E 31. Juli 2007 RS 5
Ein Abbruchauftrag kann sich nur dann auf Teile eines Bauvorhabens beziehen, wenn die konsenswidrigen oder konsenslosen Teile eines Bauvorhabens von diesem trennbar sind vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2004/05/0279).