Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2010

Geschäftszahl

2008/05/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0154 E 4. September 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Nachbarn erwächst aus den Bestimmungen des Paragraph 85, Wr BauO hinsichtlich der äußeren Gestaltung von Gebäuden kein subjektivöffentliches Recht.