Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2010

Geschäftszahl

2008/05/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0034 E 26. Juni 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Änderungen der Höhenlage iSd Paragraph 60, Absatz eins, Litera g, Wr BauO können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens betr die Bebauung der Grundflächen vorgesehen werden; ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich.