Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2009

Geschäftszahl

2008/02/0367

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/02/0025 E 12. April 1996 RS 3

(Hier mit dem Zusatz: "auch das Dienstauto ist eine Dienststelle")

Stammrechtssatz

Paragraph 5, Absatz 4, StVO in der Fassung BGBl 1994/518 beinhaltet auch die Ermächtigung der Organe der Straßenaufsicht, Personen, deren Atemluft auf Alkoholgehalt untersucht werden soll (Absatz 2,), zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes nicht nur zur nächstgelegenen "Dienststelle", sondern zum "Dienstauto"

(Polizeiauto) zu bringen, bei dem sich ein Atemalkoholmeßgerät befindet (sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen).