Verwaltungsgerichtshof
26.05.2009
2008/02/0367
GRS wie 96/02/0025 E 12. April 1996 RS 3
(Hier mit dem Zusatz: "auch das Dienstauto ist eine Dienststelle")
Paragraph 5, Absatz 4, StVO in der Fassung BGBl 1994/518 beinhaltet auch die Ermächtigung der Organe der Straßenaufsicht, Personen, deren Atemluft auf Alkoholgehalt untersucht werden soll (Absatz 2,), zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes nicht nur zur nächstgelegenen "Dienststelle", sondern zum "Dienstauto"
(Polizeiauto) zu bringen, bei dem sich ein Atemalkoholmeßgerät befindet (sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen).