Verwaltungsgerichtshof
26.05.2009
2008/02/0314
Das Eingehen auf im Nachhinein erstellte ärztliche Bestätigungen ist dann entbehrlich, wenn der zur Untersuchung Aufgeforderte im Zuge der erfolglos durchgeführten Atemalkoholtests nicht auf eine Unmöglichkeit der Ablegung eines Alkomattests hinwies und er auch nicht behauptet, dass eine derartige Unmöglichkeit für Dritte (hier: die einschreitenden Beamten) sofort klar erkennbar gewesen wäre (Hinweis E 22. März 2002, 99/02/0310).