Verwaltungsgerichtshof
24.06.2010
2008/01/0230
Die Begehung von Straftaten gegen Ende des Aufenthaltes in Österreich nach langjährigem davor gelegenem Wohlverhalten indiziert, dass sich die Persönlichkeit des Antragstellers gegen Ende seines Aufenthaltes zum Schlechteren entwickelt hat. Es ist daher nicht rechtswidrig, dass die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidende Behörde diesen Umstand negativ für den Verleihungswerber in ihre Beurteilung des Gesamtverhaltens einbezogen hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2000, Zl. 99/01/0377, mwN).