Verwaltungsgerichtshof
22.01.2009
2007/21/0535
Unter einem Asylwerber war gemäß Paragraph eins, Ziffer 3, AsylG 1997 ein Fremder ab Einbringung eines Asylantrages oder eines Asylerstreckungsantrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder bis zu dessen Einstellung zu verstehen.
ECLI:AT:VWGH:2009:2007210535.X02