Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2009

Geschäftszahl

2007/21/0535

Rechtssatz

Unter einem Asylwerber war gemäß Paragraph eins, Ziffer 3, AsylG 1997 ein Fremder ab Einbringung eines Asylantrages oder eines Asylerstreckungsantrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder bis zu dessen Einstellung zu verstehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2007210535.X02