Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2009

Geschäftszahl

2007/21/0445

Rechtssatz

Im Grunde der Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4 und Absatz 5, NAG 2005 dürfen nicht deshalb zwei unter einem gestellte Anträge von Geschwistern auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung mit ihrem in Österreich wohnhaften Vater, einem - mittlerweile - österreichischen Staatsbürger, abgewiesen werden, weil die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel des Vaters zwar für eine, nicht jedoch für beide Fremde gemeinsam ausreichen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2007/21/0449