Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2009

Geschäftszahl

2007/21/0011

Rechtssatz

Im Anwendungsbereich des in Paragraph 86, Absatz eins, FrPolG 2005 festgelegten Gefährdungsmaßstabes, welcher bei begünstigten Drittstaatsangehörigen heranzuziehen ist, ist die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zulässig, wenn sich der Fremde auf eine Ehe zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels berufen hat, obwohl ein gemeinsames Familienleben nicht geführt wird vergleiche E 27. Mai 2009, 2007/21/0107; E 18. Juni 2009, 2008/22/0611).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2007210011.X03