Verwaltungsgerichtshof
24.11.2009
2007/21/0011
Im Anwendungsbereich des in Paragraph 86, Absatz eins, FrPolG 2005 festgelegten Gefährdungsmaßstabes, welcher bei begünstigten Drittstaatsangehörigen heranzuziehen ist, ist die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zulässig, wenn sich der Fremde auf eine Ehe zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels berufen hat, obwohl ein gemeinsames Familienleben nicht geführt wird vergleiche E 27. Mai 2009, 2007/21/0107; E 18. Juni 2009, 2008/22/0611).
ECLI:AT:VWGH:2009:2007210011.X03