Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2011

Geschäftszahl

2007/18/0864

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2007/18/0865

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/18/0100 E 10. Mai 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Ein über zehnjähriger inländischer Aufenthalt kann den persönlichen Interessen eines Fremden am Verbleib im Bundesgebiet - unter Bedachtnahme auf die jeweils im Einzelfall zu beurteilenden Umstände - ein großes Gewicht verleihen bzw. eine Ausweisung als unverhältnismäßig erscheinen lassen vergleiche E 25. September 2009, 2007/18/0538; E 26. August 2010, 2010/21/0009, und 2010/21/0206; E 20. Jänner 2011, 2010/22/0158).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2011:2007180864.X01