Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2007

Geschäftszahl

2007/18/0316

Rechtssatz

Die Frage, in welchen Fällen ein rechtzeitig gestellter Verfahrenshilfeantrag eine laufende Beschwerdefrist unterbricht, ist nach dem VwGG - und nicht gemäß Paragraph 73, Absatz 2, ZPO - zu beurteilen (Hinweis B 19. November 1997, 97/09/0318).