Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2007

Geschäftszahl

2007/16/0027

Rechtssatz

Der Geschäftsführung einer GmbH können Weisungen erteilt werden. Weisungen können nach dem Gesetz aber nur durch Gesellschafterbeschluss erteilt werden (Paragraph 20, Absatz eins, GmbHG); einzelnen Gesellschaftern kommt nach dem GmbHG ein Weisungsrecht nicht zu (Hinweis Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2, Rz. 2/256, mwN). Es mag auch zutreffen, dass die Gesellschafter einer GmbH außerhalb einer Generalversammlung und ohne schriftliche Abstimmung Gesellschafterbeschlüsse formlos fassen können, wenn sämtliche Gesellschafter in ihrem Willen übereinstimmen vergleiche Gellis, Kommentar zum GmbH-Gesetz6, Rz. 6 zu Paragraph 34, GmbHG). Ein nur von einzelnen Gesellschaftern ohne Einberufung und Abhaltung einer Generalversammlung oder im Umlauf gefasster Beschluss erzeugt keine Rechtswirkungen (Gellis, aaO).