Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2009

Geschäftszahl

2007/15/0285

Rechtssatz

Paragraph 293 b, BAO ist auch dann anwendbar, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit mehrfach übersehen wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. April 1998, 93/13/0277).