Verwaltungsgerichtshof
28.05.2009
2007/15/0285
Die Bestimmung des Paragraph 293 b, BAO stellt nicht darauf ab, ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles" zurückzuführen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2001, 95/13/0065).