Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2011

Geschäftszahl

2007/15/0255

Rechtssatz

Die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken kommt als fortlaufende Duldungsleistung auch bei einer Privatstiftung als unternehmerische Tätigkeit iSd Paragraph 2, Absatz eins, UStG 1994 bzw. als wirtschaftliche Tätigkeit iSd Artikel 4, Absatz eins und 2 6. RL in Betracht. Eine Vermietungstätigkeit ist allerdings von der bloßen Gebrauchsüberlassung zu unterscheiden, die nicht zur Unternehmereigenschaft führt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 1999, 96/15/0098).