Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2009

Geschäftszahl

2007/15/0209

Rechtssatz

Ist der Wohnsitz des Arbeitnehmers mit der Arbeitsstätte ident, dann sind Fahrten zwischen der mit dem Wohnsitz identen Arbeitsstätte und einer anderen Arbeitsstätte als Fahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte anzusehen, was zum Ansatz eines Sachbezuges bei der Berechnung der lohnabhängigen Abgaben führt vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 16. Juli 1996, 96/14/0033, vom 16. September 2003, 97/14/0173, und vom 19. März 2008, 2006/15/0289).