Verwaltungsgerichtshof
19.03.2008
2007/15/0082
GRS wie 98/13/0101 E 20. Juli 1999 RS 1
Eine Verletzung des - im Gesetz nicht vorgesehenen, dennoch aber als ein allgemeines Rechtsprinzip respektierten - Grundsatzes von Treu und Glauben ist an sich geeignet, eine Unbilligkeit der Einhebung von Ansprüchen des Abgabengläubigers nach sich zu ziehen.