Verwaltungsgerichtshof
28.11.2007
2007/15/0055
Auch wenn es zutreffen sollte, dass, wie in der Beschwerde vorgebracht wird, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen im Einkommensteuerverfahren wegen des geringen Einkommens des Beschwerdeführers keine Auswirkungen zeitigt, werden damit keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 5, Absatz 3, FLAG geweckt, die den Verwaltungsgerichtshof zu einer Antragstellung nach Artikel 140, Absatz eins, B-VG veranlassen könnten.