Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2007

Geschäftszahl

2007/15/0055

Rechtssatz

Auch wenn es zutreffen sollte, dass, wie in der Beschwerde vorgebracht wird, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen im Einkommensteuerverfahren wegen des geringen Einkommens des Beschwerdeführers keine Auswirkungen zeitigt, werden damit keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 5, Absatz 3, FLAG geweckt, die den Verwaltungsgerichtshof zu einer Antragstellung nach Artikel 140, Absatz eins, B-VG veranlassen könnten.