Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2011

Geschäftszahl

2007/11/0019

Rechtssatz

Ein Gutachten über die Anrechnung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten hat darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in Österreich für die Anerkennung für die jeweilige Facharztausbildung vorgeschrieben sind, welche Kenntnisse und Fertigkeiten der Antragsteller im Ausland bereits absolviert hat, und warum erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten gegebenenfalls nur teilweise als gleichwertig angesehen werden können.