Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2009

Geschäftszahl

2007/10/0076

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass keine unmittelbare Wirkung eines Erkenntnisses für bereits abgeschlossene andere Verfahren, wie das hier zu Grunde liegende Verfahren, besteht.