Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2010

Geschäftszahl

2007/10/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/10/0214 E 11. Dezember 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung steht der Erteilung eines Auftrages zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages vergleiche E 27. März 2000, 99/10/0261).