Verwaltungsgerichtshof
28.06.2010
2007/10/0007
GRS wie 2009/10/0214 E 11. Dezember 2009 RS 1
Ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung steht der Erteilung eines Auftrages zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages vergleiche E 27. März 2000, 99/10/0261).