Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2010

Geschäftszahl

2007/10/0007

Rechtssatz

Bereits die bewilligungslose Ausführung eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ermächtigt die Behörde dazu, einen Entfernungsauftrag zu erlassen; auf den Ausgang eines (zukünftigen oder bereits anhängigen) Bewilligungsverfahrens kommt es nicht an vergleiche E 24. September 1999, 97/10/0150).