Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2008

Geschäftszahl

2007/09/0233

Rechtssatz

Artikel 49, (ex-"Art". 59) EGV ordnet das grundsätzliche Verbot von Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft an, wobei Artikel 50, (ex-"Art". 60) EGV den Begriff der - in der Regel von Selbständigen erbrachten vergleiche Calliess/Ruffert,

Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta, 3. Auflg. 2007, Rz. 6) Dienstleistungen mit Leistungen definiert, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.