Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2008

Geschäftszahl

2007/09/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0033 E 27. März 2008 RS 3

(hier betreffend Dreijahresfrist des Paragraph 94, Absatz eins, Ziffer 2, BDG)

Stammrechtssatz

Eine Ausnahme von dem im Verwaltungsstrafrecht verankerten Kumulationsprinzip besteht beim so genannten "fortgesetzten Delikt", worunter eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen verstanden wird, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines (noch erkennbaren) zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzepts des Täters zu einer Einheit zusammentreten.