Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2009

Geschäftszahl

2007/09/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/09/0101 E 26. Februar 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Liegt bei Überschreitung der Landeshöchstzahl auch nur eine der in Paragraph 4, Absatz eins, 3, oder 6 (Ziffer eins -, 6,) AuslBG genannten Voraussetzungen nicht vor, ist die Beschäftigungsbewilligung zu versagen.